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Die Bauherren-Haftpflichtversicherung
Die Grundlage der Verschuldenshaftung ergibt sich aus § 823 BGB:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Wie im "normalen Leben" auch, haften Sie als Bauherr beim Hausbau, Anbau, Umbau, Sanierung usw. für Schäden an Dritten. Als Verursacher eines schuldhaft verursachte Schadens haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum, inklusive des Teiles der vielleicht erst später verdient wird. Ihnen bliebe insoweit der unpfändbare Teil Ihres Einkommens, das Bauen dürfte sich damit erledigt haben.
Sie sind also für die Gefahren, die vom Bau ausgehen verantwortlich und deshalb verpflichtet, für die Abwendung von Personen- und Sachschäden zu sorgen. Das Warnschild „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten" befreit Sie nicht von Ihrer Verantwortung. Wegen der unzureichenden Absicherung der Baustelle verletzen sich spielende Kinder; Sie werden haftpflichtig gemacht. Ob Neubau, Umbau, Modernisierung oder Renovierung, als Bauherr haften Sie neben der Bauausführenden Firma und dem Architekten stets für die Sicherheit der Baustelle.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz während des Baus für alle direkt damit verbundenen Gefahren. Denn sie ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt, ohne zusätzliche Kosten für Sie, unberechtigte Ansprüche ab.
Sie haben als Bauherr zwei Hauptpflichten:
- Sorgfältige Auswahl von Architekten, Bauunternehmern und Bauhandwerkern, was laut Rechtssprechung auch von technisch unbegabten Personen erwartet wird.
- Überwachung des Bauvorhabens, vor allem die Einhaltung der vorgeschriebenen und gebotenen Sicherheitsmaßnahmen.
In diesen und anderen Fällen leistet die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung Schadenersatz oder wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ganz oder teilweise für Sie ab:
- Schäden durch ungenügende Sicherung der Baustelle
- Schäden durch herunterstürzende Gerüste, schadhafte Zäune, mangelhafte Abdeckung von Gruben
- Schäden durch nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
- Schäden dirch Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
- Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern
- Schäden bei Verunreinigungen der Straße
Wie lange Ihr Vertrag läuft
Ihr Vertrag berücksichtigt die Dauer der Bauzeit, endet jedoch spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn.
Was ist noch wichtig
Der Beitrag richtet sich nach der Bausumme. Zur Bausumme zählen die tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, incl. der Wert der Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe, Kosten für Außenanlagen, Architekten- und sonstige Planungskosten, Kosten von Behördenleistungen, Kosten für das Einbauen von besonderen Betriebseinrichtungen, wie z. B. Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst).
Wenn Sie Bauarbeiten ganz oder teilweise in Eigenregie ausführen müssen Sie dem Versicherer bei Vertragsabschluß den Kostenanteil der Eigenleistungen mitteilen. Dies wird dann bei der Versicherungsprämie berücksichtigt. Wenn Sie die Bauplanung und Bauleitung selbst ausführen, muss der dafür notwendige Versicherungsschutz ausdrücklich vereinbart werden.
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Wir haben die Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengetragen. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernehmen wir jedoch keinerlei Haftung. Das Angebots- und Leistungsspektrum der Anbieter ist sehr vielfältig! In den meisten Fällen bedarf es einer Rücksprache mit einem Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens. |
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