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Die Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung
Ihr Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung, auch wenn seine Bauleistungen durch einen von ihm nicht zu vertretenden Umstand zerstört oder beschädigt werden.
Geregelt wird dies in der VOB Teil B §7:
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Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche nach § 6 Nr. 5; für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.
- Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad.
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Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören nicht die noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile, sowie die Baustelleneinrichtung und Absteckungen. Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören ebenfalls nicht Baubehelfe, z.B. Gerüste, auch wenn diese als Besondere Leistung oder selbständig vergeben sind.
Die Bauwesenversicherung/Bauleistungsversicherung schützt vor Kosten bei Schäden am Bauwerk während der Bauzeit und umfasst alle Zerstörungen und Beschädigungen am Baumaterial und an Bauleistungen, die während der Bauzeit unvorhergesehen auf der Baustelle eintreten.
Versicherungen definieren "unvorhergesehen" dergestalt, dass der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Bauunternehmen oder deren Repräsentanten trotz ihrem Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnte.
Versicherbar sind alle Gebäudeneubauten in schlüsselfertiger Ausführung wie Wohn- und Verwaltungs-Gebäude.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Beschädigungen oder Zerstörungen durch unvorhergesehen eintretende Ereignisse an den versicherten Bauleistungen, die zu Lasten des Versicherungsnehmers oder eines der beauftragten Unternehmer gehen. Dazu gehören insbesondere:
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höhere Gewalt und Elementarereignisse
Mit höherer Gewalt bezeichnet man ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares Ereigniss dem nicht rechtzeitig mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen begegnet werden konnte.
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mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
- Diebstahl fest eingebauter Materialien
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes
- Konstruktions- und Materialfehler
Je nach Tarif sind auch diese Risiken in der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Wir meinen, Sie sollten auf diesen Versicherungsschutz auch nicht verzichten, selbst wenn diese versicherung dann ein paar Euro mehr kostet:
- Folgekosten durch Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler, die von der Baufirma trotz genauer Kontrolle nicht entdeckt werden konnten
- Schäden bei der Bauausführung
- Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben
Nicht versichert sind
- Mängel
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
- Schäden durch Kernenergie und Krieg
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Die Bauwesenversicherung für Bauherren ersetzt die Kosten, die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist. - Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Kosten aller Bauleistungen zusammen ohne Gartenanlagen und Baunebenkosten.
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Wir haben die Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengetragen. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernehmen wir jedoch keinerlei Haftung. Das Angebots- und Leistungsspektrum der Anbieter ist sehr vielfältig! In den meisten Fällen bedarf es einer Rücksprache mit einem Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens. |
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