Die Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung wird das Todesfallrisiko finanziell abgesichert. Wenn die versicherte Person stirbt, zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Im Erlebensfall wird bei Vertragsablauf - im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung - nichts ausbezahlt. Weil es bei der Kapitallebensversicherung keinem "Sparanteil" gibt, ist sie auch einiges günstiger.
Für wen ist die Risikolebensversicherung wichtig?
Alle, die für andere Menschen finanziell aufkommen, sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken. Sie schützt die Hinterbliebenen vor einer finanziellen Notlage. Auch für ‚Eigenheimbauer', die ihre Immobilie absichern müssen und Kreditnehmer aller Art ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll.
Welche Formen der Risikolebensversicherung gibt es?
- Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme
Die Versicherungssumme bleibt während der gesamten Laufzeit konstant.
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Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Bei Absicherung eines Darlehens fällt die Versicherungssumme annuitätisch, die Versicherungssumme wird an die Höhe der Restschuld angepasst. Diese Variante ist optimal beim Haus-Bau-Kredit denn Sie ist billiger als eine Risiko-Lebensversicherung mit fester Versicherungssumme.
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Verbundene Risikolebensversicherung
Zwei oder mehrere Personen werden in einer Police versichert. Allerdings wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt.
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Überlegen Sie zuerst, wie viel Geld den Hinterbliebenen fehlen würde, wenn die zu versichernde Person stirbt. Berücksichtigen Sie auch die Kreditverpflichtungen. Multiplizieren Sie die errechnete monatliche Versicherungslücke mit 200. Das Ergebnis ist die Versicherungssumme bzw. Todesfallsumme, die für die Hinterbliebenen ausreichen müsste.
Wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person und wer der Bezugsberechtigte?
Versicherungsnehmer ist Vertragspartner, der die Versicherungsprämie zahlt. Auf das Leben der zu versichernden Person wird der Vertrag abgeschlossen. Die bezugsberechtigte Person erhält die Leistung von der Versicherung, wenn der Versicherungsfall (Tod der versicherten Person) eintritt.
Versicherungsvergleiche für Risikolebensversicherungen sin hier in Kürze möglich.
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