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Die Wohn - Gebäudeversicherung

Das eigene Heim stellt ein beachtliches Sachvermögen dar. Damit das immer so bleibt, sollten Sie Ihr wachsendes Vermögen schützen. Mit der Gebäudeversicherung sind Sie finanziell abgesichert, wenn es z. B. bei Ihnen gebrannt hat oder in Folge eines Rohrbruchs bei Ihnen alles unter Wasser steht. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, was bei einer Gebäudeversicherung berücksichtigt werden sollte:

Was wir unter Gebäude verstehen
Natürlich sind Einfamilienhäuser, Doppelhäuser-Reihenhäuser, Bungalows, Stadtvillen, Ferienhäuser Gebäude. Aber wir verstehen unter Gebäude nicht nur den eigentlichen Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten. Achten Sie deshalb darauf, dass eingebaute Schränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind, denn sie zählen zum Gebäude.
Selbst Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, zählt dazu, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. (z.B. Brennstoffvorräte, Gemeinschaftswaschanlagen, Antennen, Markisen, etc.). Außerdem sind weiteres Zubehör und sonstige bauliche Grundstücksbestandteile (z.B. Hundehütte, Müllbox, Fahnenmast, Einfriedung) auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert.
Vergessen Sie nicht, Nebengebäude und Garagen auf Ihrem Grundstück anzugeben, damit sie mitversichert sind.

Wie hoch ist die Versicherungssumme
Ihr Gebäude inkl. der mitversicherten Einbauten ist zum gleitenden Neuwert versichert -unabhängig von Alter und Abnutzung- denn damit wird der Veränderung der Baupreise automatisch Rechnung getragen. Dies erspart Ihnen zudem die ständige Beobachtung der Baupreise und die Versicherung zahlt nach einem Schaden die erforderlichen Mittel, die den aktuellen Kosten für Instandsetzung oder Wiederaufbau entsprechen.

Die gebräuchlichsten Berechnungen der Versicherungssumme sind die Errechnung nach der Wohnfläche in m² oder die Berechnung nach Wert 1914.
Für die Berechung werden nicht nur die Flächen des Gebäudes, sondern auch die Art der Bausubstanz und die Ausstattung ermittelt. Auf einem so genannten Wertermittlungsbogen werden vor Abschluss zur Wertermittlung genaue Angaben erfragt wie:

  • Bauart des Hauses
    Massivbauweise, Fertigbauweise, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus usw.
  • Größe des Hauses, nach der Wohnflächenberechnung
  • Ausstattung des Hauses
    z.Bsp. Fußbodenheizung oder Schwimmbad

Ergebnis der Berechnung sollte ein Versicherungsschutz nach gleitendem Neuwert sein. Nur dann ist gewährleistet, dass auch das Gebäude in 10 Jahren ausreichend versichert ist.


Die finanziellen Folgen dieser Schadensursachen sind versichert:

  • Feuer
    Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeu­gen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen. Außerdem Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden (z.B. Kaminbrand).

  • Leitungswasser
    Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen (z. B. Wasch- und Geschirr­spülmaschinen) oder Schläuchen der Wasserversorgung; Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf. Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude; auch Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks.
    Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, WC-Spülung, Wasserhähnen und Wassermessern, an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern.

  • Sturm + Hagel
    Schäden, die ein Sturm (mindestens Windstärke 8) am Gebäude anrichtet. Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft. Schäden durch Hagel (ohne mitwirkenden Sturm). Schäden, die eindringende Niederschläge anrichten, wenn der Sturm oder der Hagelschlag das Dach abge­deckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat.

Was wird im Schadenfall ersetzt
Ist Ihr Gebäude zerstört, z. B. abgebrannt, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert. Er richtet sich nach den Preisen am Schadentag. Für mitversichertes Zubehör und Einbauten erhalten Sie die Wiederbeschaffungspreise. Darüber hinaus werden Ihnen die Mehrkosten, die sich in der Zeit zwischen Schadenfall und Wiederherstellung aufgrund von Preissteigerungen ergeben, ersetzt.
Ist Ihr Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt, erhalten Sie die Reparaturkosten. Sind Aufräumungs- oder Abbrucharbeiten erforderlich oder müssen versicherte Sachen, die unversehrt geblieben sind, bewegt oder gegen Beschädigungen geschützt werden, so erhalten Sie hierfür je nach Vertrag Ersatz. Geleistet wird auch für Sachen, die bei Löscharbeiten beschädigt werden.
Sind Wohnräume unbenutzbar, so erhalten Sie je nach Vertrag den Mietverlust oder den ortsüblichen Mietwert, wenn Sie die Räume selbst bewohnt haben, ersetzt.
Vollen Ersatz Ihres Schadens erhalten Sie wenn Sie das Gebäude tatsächlich wieder aufbauen oder nachweisen, dass Sie die Entschädigung voll für die Wiederherstellung verwenden. Wollen Sie dies nicht, so erhalten Sie eine Entschädigung, die nach dem Zustand des Gebäudes, seinem Alter und seiner Abnutzung berechnet wird (Zeitwertentschädigung); das gilt auch, wenn Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Schadenfall nicht wieder aufgebaut haben; und wenn die mit uns vereinbarte Versicherungssumme dem Wert des Gebäudes entspricht.

In weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland konnten Gebäude gegen Feuerschäden (in Baden-Württemberg und Hamburg auch gegen Sturmschäden) nur bei öffentlich-rechtlichen Pflicht- oder Monopolanstalten versichert werden. Diese Vers­cherungsverhältnisse beruhten auf besonderen landesrechtlichen Grundlagen, die in diesen Erläuterungen nicht mit berücksichtigt sind. Wenn Ihr Wohngebäude bei einer solchen regionalen Anstalt versichert ist, wird diese Sie gern näher informieren.

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unter der Servicenummer: 0900 1 999 815
Telefonkosten: 0,49 Euro je Minute aus dem Festnetz,
maximal 2,99 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

Wir haben die Inhalte mit großer Sorgfalt zusammengetragen. Für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernehmen wir jedoch keinerlei Haftung. Das Angebots- und Leistungsspektrum der Anbieter ist sehr vielfältig! In den meisten Fällen bedarf es einer Rücksprache mit einem Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens.  

 
 
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