Beim Hausbau mit Eigenleistungen freut man sich über fachkundige Hilfe von Freunden, Bekannten und Verwandten. Ob nach Feierabend oder an den Wochenenden, es wird gewerkelt und nebenher spart man als Bauherr auch noch den Lohn der Handwerker, die aber in jedem Falle durch fachkundige Bauhelfer ersetzt werden sollten. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Helfer durch den Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anzumelden sind. Daraus ergibt sich dann auch eine Beitragspflicht, die sich im Regelfall an der Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden bemisst.
Die beim Hausbau mit Eigenleistungen obligatorische Bauhelferversicherung
- Die Anmeldung der Helfer bei der BauBG ist Pflicht und bei Nichtanmeldung können Bußgelder bis 2.500 EUR fällig werden.
- Informationen zur Versicherung der Bauhelferversicherunge bei der Berufsgenossenschaft können Sie hier abrufen: https://www.bgbau.de.
- Wem der Versicherungsumfang der BauBG nicht genügt, kann diese Versicherungslücke seiner Bauhelfer durch eine entsprechende Versicherung schließen. Versichert werden sodann alle freiwilligen Helfer am Bau, die im Auftrag des Bauherrn unentgeltlich beim Hausbau mit anpacken. Der Bauherr ist nebst Ehepartner jedoch nicht versichert; ihnen ist eine private Unfallversicherung zu empfehlen.
Was bei der Bauhelferversicherung versichert ist
Die Bauhelferversicherung versichert die Schäden der Bauhelfer durch Unfälle, die während der Bauarbeiten geschehen sind. Der Versicherungsschutz tritt mit dem Betreten des Baugrundstücks ein und endet mit dem Verlassen der Baustelle, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass tatsächlich Bauhilfe geleistet wurde. Wegeunfälle (Hin- und Rückweg) sind nicht mitversichert.
Laufzeit der Bauhelferversicherung
Man schließt die Versicherung in der Regel für die Dauer von einem Jahr ab, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Bauvorhaben, die sich länger als ein Jahr hinziehen, erfolgt auf Antrag die Verlängerung der Versicherung um ein weiteres Jahr.