Bauversicherungen

Bauherrenhaftpflicht bedeutet, dass Sie als Bauherr beim Hausbau, Anbau, Umbau, Sanierung usw. für Schäden an Dritten haften. Als Verursacher eines schuldhaft verursachten Schadens haften Sie unbeschränkt, also mit Ihrem gesamten Eigentum, inklusive des Teiles, der vielleicht erst später verdient wird. Ihnen bliebe insoweit nur der unpfändbare Teil Ihres Einkommens, das Bauen dürfte sich damit erledigt haben. Sie sind für alle Gefahren, die von Ihrem Bauvorhaben ausgehen, verantwortlich und deshalb verpflichtet, für die Abwendung von Personen- und Sachschäden zu sorgen. Das Warnschild „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten" mag schick aussehen, befreit Sie aber nicht von Ihrer Verantwortung. Als Bauherr schließt man besser eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Sinn und Zweck einer Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der spezielle Versicherungsschutz während der Bauphase. Sie ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt, ohne zusätzliche Kosten, unberechtigte Ansprüche ab.

In diesen und anderen Fällen leistet die Haftpflichtversicherung für Bauherren Schadenersatz oder wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ganz oder teilweise für Sie ab:

  • Schäden durch ungenügende Sicherung der Baustelle
  • Schäden durch herunterstürzende Gerüste, schadhafte Zäune, mangelhafte Abdeckung von Gruben
  • Schäden durch nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes
  • Schäden durch Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus
  • Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern
  • Schäden bei Verunreinigungen der Straße

Laufzeit

Ihr Vertrag berücksichtigt die Dauer der Bauzeit, endet jedoch spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn.

Versicherungssumme

Der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Bausumme.

Zur Bausumme zählen:

  • die Bauausführung; dazu gehört auch der Wert der Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe.
  • die Kosten für die Herstellung der Außenanlagen.
  • die  Architekten- und sonstigen Planungskosten.
  • die Kosten von Behördenleistungen.

Wenn Sie Bauarbeiten ganz oder teilweise in Eigenregie ausführen, müssen Sie dem Versicherer bei Vertragsabschluss den Kostenanteil der Eigenleistungen mitteilen. Dies wird dann bei der Versicherungsprämie berücksichtigt. Wenn Sie die Bauplanung und Bauleitung selbst ausführen, muss der dafür notwendige Versicherungsschutz ausdrücklich vereinbart werden.

 

Wichtige Versicherungen beim Hausbau