Bauversicherungen

Jeder, der sich ein Haus bauen lässt, weiß um die enormen Risiken, die damit verbunden sind. Wie schnell kann bei einem noch nicht beendeten Haus etwas kaputtgehen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssten die Schäden vom Bauherrn selbst getragen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Hausbau ohnehin ein teures Vergnügen ist, wäre dies in vielen Fällen aus finanzieller Sicht problematisch. Darum sollte man als Bauherr gegen diese Risiken abgesichert sein, indem man eine Bauleistungsversicherung abschließt.

Versicherungsschutz

Die Bauleistungsversicherung (oder auch Bauwesenversicherung genannt), kommt für Schäden am unfertigen Haus auf. Dazu gehören insbesondere

  •  höhere Gewalt und Elementarereignisse,
  •  mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus),
  •  Diebstahl fest eingebauter Materialien,
  •  unbekannte Eigenschaften des Baugrundes,
  •  Konstruktions- und Materialfehler.

Je nach Tarif sind auch weitere Risiken in der Bauleistungsversicherung abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel

  • Folgekosten durch Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler,
  • Schäden bei der Bauausführung und
  • das Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben.

Sie sollten auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichten, selbst wenn die Bauleistungsversicherung / Bauwesenversicherung dann ein paar Euro mehr kostet.

Ist das Haus bezugsfertig, werden Sturm-, Hagel- und Feuerschäden durch die Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung gedeckt.

In der Bauleistungsversicherung / Bauwesenversicherung sind nicht versichert:

Nicht versichert sind in der Bauwesenversicherung Schäden, die durch Feuer und Blitzschäden entstehen. Dafür ist eine gesonderte Feuerrohbauversicherung verantwortlich. Aber auch

  • Mängel bei der Bauausführung,
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers,
  • Schäden durch Kernenergie und Krieg sowie
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse.

sind in der Bauleistungsversicherung / Bauwesenversicherung nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind z. B. Fahrzeuge, die auf der Baustelle beschädigt werden, da sie nicht zum Rohbau gehören.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Gedeckt werden nur Summen, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Bauzustandes genutzt werden. Ist der Schadensfall eingetreten, greift die Bauleistungsversicherung in der Regel sofort. Ersetzt werden vor allem materielle Schäden, aber auch gestohlenes Bauwerkzeug und Beschädigungen am Haus, die durch Wind und Wetter verursacht wurden. Handelt es sich um Vandalismus, muss der Bauherr nachweisen, dass das Gelände ordnungsgemäß abgeriegelt war. Dann greift in der Regel auch hier die Versicherung. Tauchen Probleme auf und die genaue Ursache eines Schadens wird nicht gefunden (es ist z. B. unklar, ob es sich um Brandschaden oder ein gelegtes Feuer handelt), dann stellt die Versicherung auch die Kosten für eine Rechtsberatung und bietet während der teilweise recht langen Verhandlungen Beistand.

Laufzeit

Die Versicherung erlischt, sobald das Haus bezugsfertig ist; im Höchstfall beträgt die Laufzeit 18 – 24 Monate.

 

Wichtige Versicherungen beim Hausbau