Diese Versicherung benötigt, wer Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt. Wenn Grundstücks- oder Hauseigentümer ihr Haus oder Grundstück einmal nicht im gefahrenfreien und in verkehrssicherem Zustand halten und dadurch jemand zu Schaden kommt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus § 836 BGB: Haftung des Grundstücksbesitzers. Für Besitzer von Eigentumswohnungen hat in der Regel der Hausverwalter eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen.
Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälfte sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.