Das eigene Heim stellt ein beachtliches Sachvermögen dar. Damit das immer so bleibt, sollten Sie Ihr wachsendes Vermögen schützen. Mit der Gebäudeversicherung sind Sie finanziell abgesichert, wenn es z. B. bei Ihnen gebrannt hat oder in Folge eines Rohrbruchs bei Ihnen alles unter Wasser steht. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, was bei einer Gebäudeversicherung berücksichtigt werden sollte:
Nicht nur das Gebäude ist versichert
Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet mehr als man auf den ersten Blick meint. In der Wohngebäudeversicherung sind auch alle Gebäudebestandteile, der Gebäudezubehör und auch die unmittelbar angrenzende Terrasse versichert. Als Gebäudebestandteile werden alle Bauteile verstanden, die ins Gebäude eingefügt wurden oder ihre Selbstständigkeit verloren haben, indem sie eine feste Verbindung mit dem Gebäude eingegangen sind. Als Beispiele kann man hier Türen, Fenster, Balkone, eingeklebte Teppichböden, Innenschwimmbecken, Einbruchmeldeanlagen und Tapeten nennen. Bei der Küche sollte man darauf achten, ob es sich um eine Anbauküche oder eine Einbauküche handelt. Die Einbauküche ist als Gebäudebestandteil über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Grundstückszubehör sind bewegliche Sachen, die aber trotzdem in einem gewissen Sinne mit dem Gebäude verbunden sind. Das Zubehör kann aber von der Stelle entfernt werden, ohne das Gebäude zu verändern. Gebäudezubehör sind zum Beispiel Klingel- und Briefkastenanlagen und Müllboxen.
Versicherungssumme
Ihr Gebäude ist zum gleitenden Neuwert, unabhängig von Alter und Abnutzung, versichert. Damit wird der Veränderung der Baupreise automatisch Rechnung getragen. Dies erspart Ihnen zudem die ständige Beobachtung der Baupreise. Die Versicherungssumme für das Wohngebäude kann mithilfe des Werts 1914 (dieser Wert wird in einen aktuellen Wert umgerechnet), durch die Schätzung eines Bausachverständigen oder auch durch einen Wertermittlungsbogen, den die Versicherung zur Verfügung stellt, festgestellt werden. In der Regel kommt es bei der Ermittlung des Beitrages und der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung auf folgende Dinge an:
- Bauart des Hauses (Massivhaus, Fertighaus, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus)
- Größe des Hauses, nach der Wohnflächenberechnung
- Ausstattung des Hauses, z. B. Fußbodenheizung oder Schwimmbad
Viele Versicherungen bieten jetzt aber auch die Möglichkeit, dass nur noch die Wohnfläche des Versicherungsobjektes hinterlegt ist und ein Schaden unbegrenzt versichert ist.
Versicherungsumfang
Während die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel in der Regel immer versichert sind, können Sie auch weitere Schäden mit einschließen. Sinnvoll ist zum Beispiel der Einschluss von Elementarschäden.
- Feuerschäden
Die Gefahr Feuer versichert alle Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch einen Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges entstehen. - Leitungswasserschäden
Bei der Gefahr Leitungswasser sind Bruch- und Frostschäden an Rohren versichert. Diese Rohre müssen der Wasserversorgung dienen, von einer Warmwasser- oder Dampfheizung, Klima-, Wärmepumpe- oder Solarheizungsanlage, Wasserlösch- oder Berieselungsanlage stammen, damit ein Bruchschaden versichert ist. Ein frostbedingter Bruchschaden ist ebenso an Gegenständen der sanitären oder ähnlichen Installationen und Einrichtungen versichert. Die daraus folgenden Nässeschäden sind über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. - Sturmschäden
Bei einem Schaden durch Sturm sollte der Sturm mindestens eine Windstärke von acht vorweisen können. - Hagelschäden
Bei Hagelschäden ist die Voraussetzung, dass Hagelkörner das Gebäude beschädigten.
Die Entschädigung durch die Gebäudeversicherung im Schadensfall
Bei einem Schadensfall wird, wenn das Gebäude vorschriftsmäßig versichert wurde, der gesamte Schaden vollständig entschädigt. Ist Ihr Gebäude zum Beispiel nach einem Brand zerstört, erhalten Sie den ortsüblichen Neubauwert, der sich an den Preisen am Schadentag orientiert. Für mitversichertes Zubehör und Einbauten erhalten Sie die Wiederbeschaffungspreise. Vollen Ersatz Ihres Schadens erhalten Sie aber nur, wenn Sie das Gebäude tatsächlich wieder aufbauen oder nachweisen, dass Sie die Entschädigung für die Wiederherstellung verwenden. Ansonsten erhalten Sie eine Zeitwertentschädigung, die nach dem Zustand des Gebäudes, seinem Alter und seiner Abnutzung ermittelt wird.